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Gefahrgut

Wer erstellt die Dokumente für einen ADR-Transport?

ADR-Dokumente und Gefahrgutangaben müssen vom Absender bereitgestellt werden. Sie bilden die Grundlage für Transportplanung und Prüfung.

Die Waren- und Gefahrgutdokumente für einen ADR-Transport müssen vom Absender vollständig und korrekt bereitgestellt werden. Dazu gehören je nach Sendung Sicherheitsdatenblatt, Gefahrgutdeklaration, UN-Nummer, offizielle Benennung, ADR-Klasse, Verpackungsgruppe, Mengenangaben und Verpackungsinformationen.

Eine Spedition kann den Transport auf Basis dieser Angaben organisieren, erstellt aber nicht die produktbezogene Gefahrgutklassifizierung. Fehlerhafte oder unvollständige ADR-Angaben können zu Rückfragen, Verzögerungen oder Ablehnung der Sendung führen.

GLOBALSPED nutzt die bereitgestellten Informationen, um Fahrzeug, Route, Transportart und Ablauf für den Gefahrguttransport abzustimmen.

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