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Zoll

Was ist ein Zolllager?

Ein Zolllager ist ein bewilligter Lagerort für Nicht-Unionswaren, bei dem Einfuhrabgaben nicht sofort fällig werden müssen.

Ein Zolllager ist ein bewilligter Lagerort, an dem Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können, ohne dass sofort Einfuhrabgaben wie Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Die Abgabenfrage wird erst bei der weiteren zollrechtlichen Behandlung relevant.

Zolllager können sinnvoll sein, wenn Waren zwischengelagert, später weiterverkauft, weitertransportiert oder zu einem späteren Zeitpunkt in den freien Verkehr überführt werden sollen. Für internationale Lieferketten kann das mehr Flexibilität schaffen, insbesondere bei Importen oder Weiterleitungen in Drittländer.

GLOBALSPED kann Zolllager-Fragen im Zusammenhang mit Transportplanung, Importlogistik und Weitertransport einordnen, wenn Lagerung und Zollstatus für die Lieferkette relevant sind.

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