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Zoll

Was ist der Unterschied zwischen einstufigem und zweistufigem Ausfuhrverfahren?

Beim zweistufigen Ausfuhrverfahren sind Ausfuhrzollstelle und Ausgangszollstelle beteiligt; beim einstufigen Verfahren direkt die Ausgangszollstelle.

Beim zweistufigen Ausfuhrverfahren sind grundsätzlich zwei Zollstellen beteiligt: die Ausfuhrzollstelle und die Ausgangszollstelle. Die Ware wird zunächst bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle angemeldet und nach Überlassung bei der Ausgangszollstelle gestellt, an der sie das Zollgebiet der EU verlässt.

Beim einstufigen Ausfuhrverfahren erfolgt die Anmeldung direkt bei der Ausgangszollstelle. Dieses Verfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen für kleinere Sendungen möglich sein. Ob einstufig oder zweistufig abgefertigt werden kann, hängt von Warenwert, Ware, Route, Bestimmungsland und möglichen Ausschlussgründen ab.

GLOBALSPED berücksichtigt solche zollseitigen Rahmenbedingungen bei der Transportplanung, damit Export, Route und Ausgangszollstelle sinnvoll abgestimmt werden können.

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