GLOBALSPED
Zurück zur FAQ-Übersicht
Zoll

Was ist mit geringfügiger Ausfuhranmeldung gemeint?

Geringfügige Ausfuhranmeldung bezeichnet meist Kleinsendungen, bei denen unter bestimmten Voraussetzungen Vereinfachungen möglich sein können.

Mit geringfügiger Ausfuhranmeldung sind meist Ausfuhrsendungen gemeint, die unter bestimmten Wert- und Gewichtsgrenzen liegen und deshalb unter Voraussetzungen vereinfacht angemeldet werden können. Der Begriff wird in der Praxis häufig für Kleinsendungen verwendet.

Ob eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich ist, hängt nicht nur von Rechnungswert und Gewicht ab. Entscheidend können auch statistischer Wert, Warenart, Bestimmungsland, Genehmigungspflichten, Embargos oder besondere Beschränkungen sein. Deshalb sollte eine Kleinsendung nicht automatisch als zollrechtlich unproblematisch betrachtet werden.

GLOBALSPED unterstützt Kunden bei der transportbezogenen Prüfung, welche Informationen für die Ausfuhr benötigt werden. Die endgültige Bewertung muss immer auf Basis der konkreten Sendungsdaten erfolgen.

Relevante Themen

KleinsendungAusfuhranmeldungExportlogistikZollabwicklungDrittland